Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Arbeit am Tier

Leistung

Alle Pflegebehandlungen an Hunden bei Emshund werden nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes. Generell und grundsätzlich behält sich Emshund vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Ihre Ausführung liegt im Pflichtgemäßen Ermessen der Firma Emshund.

Es wird nur nach Terminvereinbarung gearbeitet! Sollte der Kunde verhindert sein, verpflichtet er sich, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann.

Wird ein Termin nicht oder weniger als 24 Stunden vorher abgesagt, berechnet Emshund eine Ausfallentschädigung in Höhe von EUR 50% von der vereinbarten Beautybehandlung. Bei Terminverspätung ab 15 Minuten fällt diese Ausfallgebühr ebenfalls an.

Des Weiteren behält sich der Hundesalon vor, Vorkasse bei Buchung eines Folgetermins zu verlangen. Terminvergabe erfolgt nur nach Ausfüllung des Fragebogens des rechtmäßigen Halters und der kurzen Vorstellung des zu behandelnden Tieres.

Preise / Bezahlung

Die Preise entnehmen Sie bitte dem externen Aushang oder der mündlichen Beratung. Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste, der Beauftragung des Pflegeaufwands, des Fellzustandes und dem Verhalten des Hundes ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar fällig. Es gibt keine Pflegebehandlung auf Rechnung.

Haftung

Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/ den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten. Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Besitzer/ Halter. Sollte das Tier im Betreuungszeittraum erkranken oder sich verletzen, wird der betreuende Tierarzt Frau Dr. Flick -/ Schulz, Lingen eingeschaltet. Sollte diese nicht erreichbar sein, behält sich die Emshund vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen. Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann der nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von Emshund wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollte während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, sind diese umgehend nach Kenntnisnahme zu melden. Emshund haftet in diesem Fall im Rahmen einer bestehenden Betriebs- Haftpflichtversicherung. Emshund haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeit Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen und Rötungen entstehen. Hierfür kann Emshund nicht haftbar gemacht werden, sondern ist ausschließlich der Halter verantwortlich. Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist Emshund zu einer Nachbesserung berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.

Allgemeines

HUNDE MIT FLÖHEN UND MILBEN ODER LÄUSEN WERDEN AUS HYGIENISCHEN GRÜNDEN NICHT ANGENOMMEN!

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Hunde mit Befall von Parasiten nicht pflegen können. Hier nehmen wir Rücksicht auf andere Kundenhunde sowie auf unsere eigenen Hunde. Sollten wir bei Ihrem Tier während der Behandlung Parasitenbefall erkennen, werden wir die Behandlung sofort abbrechen und Sie werden umgehend zur Abholung aufgefordert. In diesem Falle wird eine Reinigungs.- bzw. Desinfektionspauschale und wirtschaftlicher Schaden/ Ausfall des Tagesumsatz des Salons in Höhe von 250€ erhoben. Emshund führt eine Bilder- und Videosammlung einiger Hundekunden, die in sozialen Medien und auf die eigene Homepage gestellt werden. Des Weiteren erstellen wir Vorher-Nachher Fotos oder Videos, um eventuelle Maßnahmen nachweisen zu können. Das Tier muss nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich, von einer dem Auftragnehmer persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden. Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.

Datenschutz

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Gerichtsstand ist Lingen (Ems)

Stand: 2023

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